Der ungläserne Netzbürger - Gegen Online-Stalker
Sunday, 1. November 2009
LG Köln: Recht am eigenen Bild auch im Internet
Insbesondere wird, so die Zusammenfassung bei LawBlog zwischen "öffenlichen" Profilen, also Xing und Konsorten sowie der Veröffentlichung von Bildern in "privaten" Seiten, in diesem Fall einer Verlagshomepage unterschieden.
Das Fazit von Udo Vetter:
Auch für im Internet bereits veröffentlichte Personenfotos gilt somit das “Recht am eigenen Bild”. Danach muss der Abgebildete einer Veröffentlichung seines Bildes stets zustimmen. Hiervon gibt es aber auch Ausnahmen, zum Beispiel für Personen der Zeitgeschichte.
Das Aktenzeichen des Urteils: LG Köln, AZ 28 O 662/08
Friday, 30. October 2009
Hartz-IV Skandal
So wurde zum Beispiel bekannt, dass auf die Daten zweier Hartz-IV Empfänger, die in einer TV-Show mit Dieter Bohlen auftraten, über 10.000 Mal zugegriffen wurde, nachdem die beiden im Fernsehen erwähnten, dass sie derzeit auf Arbeitssuche seien.
Thursday, 29. October 2009
Bild in Personensuchmaschine ohne Einwilligung rechtswidrig!
Wenn und soweit persönliche Daten auf einer solchen Personensuchmaschine ohne Zustimmung des Betroffenen veröffentlicht werden, so hat dieser in jedem Fall entsprechende Ansprüche auf Unterlassung und Ersatz der mit der Geltendmachung einhergehenden Anwaltskosten. Ein Schadenersatz wird häufig nicht bestehen, da mit einer Verletzung des in der Regel kein materieller Schaden oder ein ersatzfähiger immaterieller Schaden einhergeht.
Der Blogartikel mit dem Titel "(Il-)Legalität von Personensuchmaschinen – Datenschutzrechtliche Grenzen für yasni, 123people & Co" (der könnte glatt von uns sein
Wednesday, 8. October 2008
Erneuter Datenschutz-"Skandal" bei der DTAG
So können sich nun AVS-Anbieter mit Profilneurose damit brüsten, die Daten für Werbezwecke eingetauscht zu haben und sie jederzeit den Behörden übergeben zu wollen. Im gleichen Satz dann das Lamento, daß sich ja keiner für die Daten interessiert hätte. Bei den diversen Artikeln in Heise online, Spiegel online, Bild online und wo nicht noch überall ging mir ziemlich die Hutschnur Huch, äh, hoch, was die Chuzpe angeht, mit der der liebe Herr ueber18 seine Selbstvermarktung auf dem Rücken der Mobilfunkkunden betreibt, die er eigentlich
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Tuesday, 12. August 2008
Was ist so schlimm an Personensuchmaschinen?
Weiterhin halten wir es für stark bedenklich, mit Namen von real existierenden Personen massive Suchmaschinenoptimierung zu betreiben. Yasni zum Beispiel ist für hunderttausende von Namen sehr gut in den Google-Ergebnissen positioniert. Wieso darf man dies nicht mit Markennamen, jedoch mit denen von Privatpersonen? Laut Aussage des Betreibers der schlimmsten und aggressivsten Personensuchmaschine "Yasni", Steffen Rühl, werden keinerlei Daten gespeichert. Dies ist glatt gelogen.
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