Der ungläserne Netzbürger - Gegen Online-Stalker
Mittwoch, 24. Februar 2010
Google Street View - eine datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Betrachtung
Dem Vortrag liegt ein ausführliches Gutachten zugrunde, das der Professor auf den Webseiten seines Instituts zum Download anbietet.
Einer grundsätzlichen Aussage der Präsentation (ich habe das Gutachten noch nicht gelesen) kann ich allerdings nicht folgen. Es wird behauptet, daß
Hinsichtlich Personen und Kraftfahrzeugen wohl keine Verarbeitung unter Verwendung einer Datenverarbeitungsanlagestattfände.
Vordergründig ist das nachgewiesenermaßen falsch und wird auch von Google kommuniziert; die Verfremdung von Fotos in Bezug auf Autokennzeichen und Gesichert geschieht automatisch und ist nicht fehlerfrei. Das erkennt man z.B. auf diesem Bild vom Times Square auf den Werbeplakaten. Wendet man den Blick nach Nordosten, ist auch eine unverfremdete reale Person erkennbar (Frau mit hellem Oberteil und Sonnenbrille an der Fußgängerampel).
Die Verfremdung ist meiner Meinung nach auch genauso eine Verarbeitung wie die im Foliensatz bearbeitete Georeferenzierung.
Zum Anderen (Danke an Ralf für den Einwand) ist die Unterscheidung zwischen der (lt. Forgó erlaubten) Georeferenzierung von Fassaden und Hausfotos und der von Personen und Autos in der Praxis nicht gegeben. Denn da für jede Person gelten wird, daß sie sich in direkter Nähe eines georeferenzierten Objekts befindet (auch Straßen gehören zu diesen Objekten), ist sie m.M.n. ebenfalls meta-georeferenziert. Das zwar nicht explizit (d.h. es kann nicht per Google nach ihr gesucht werden), aber zumindest implizit.
Nun ist die Frage: Was geschieht erst? Die Georeferenzierung oder die Verfremdung von Gesichtern und Autokennzeichen? Sofern letzteres nicht direkt in der Kamera kurz nach der Anfertigung der Fotografie passiert, ist die Georeferenzierung schon allein durch die Verknüpfung von Fotografie und GPS-Koordinaten vermutlich gegeben.
Donnerstag, 29. Oktober 2009
Datenschutzskandale en masse; Call for Articles
So hat sich die Studi/Mein/SchuelerVZ-Betreiberin im großen Stil Nutzerdaten abjagen lassen, die dann meistbietend zum Kauf angeboten wurden; die Postbank gibt externen Beratern einen Zugang zu Kundendaten, der an Informationsumfang äquivalent zum Onlinebanking des Kunden selber ist und allerorten werden teilweise hochsensible Datenbanken abgezogen und verhökert.
Daß diese Dinge passieren, ist nicht neu. Daß sie zumindest zu einem moderaten Aufschrei in den Medien führen, ist eine erfreuliche Entwicklung.
Wir möchten alle aufrufen, die sich an dieser Plattform beteiligen möchten - schreibt Artikel! Wir schalten Euch gern einen Nutzeraccount in diesem Blog frei, damit Ihr Euch beteiligen könnt.
Montag, 16. März 2009
Der Fall Tim K. als Beispiel für die Gefahr von Personensuchen
Aber hier geht es ja nicht um Presse-Bashing. Vielmehr darum, wie die eigenen Daten im Web auch für den fatale Folgen haben können, der absolut nichts zu verbergen hat: Tim Kretschmer existiert(e) mehrfach und der zweite Tim, ein 21-jähriger Azubi aus Bremen, hatte ab Mittwoch nicht mehr viel zu lachen. Er dokumentiert den Medienterror in einem Blogeintrag.
Es bleibt zu sagen: Privacy is not a crime und auch der, der nichts zu verbergen hat, sollte sich deswegen noch lange nicht im Web entblößen.
Dienstag, 12. August 2008
Über dieses Projekt
Als Antwort bekam ich vom Geschäftsführer, Steffen Rühl, eine klare Absage. Man habe doch gar nichts über mich gespeichert. Das sei alles frei im Netz verfügbar. Nach einigem hin und her wurde klar, dass Herr Rühl sich absolut im Recht fühlt und davon ausgeht, dass Yasni keinerlei Daten über mich gespeichert hat. Da bin ich anderer Meinung!(aus Yasni, Steffen Rühl und Co von Pelle)
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