Der ungläserne Netzbürger - Gegen Online-Stalker
Samstag, 7. November 2009
Videoüberwachung in Hannover-City
Den Landesdatenschutzbeauftragten Niedersachsens, der gestern seinen Jahresbericht vorgestellt hat (Pressemitteilung), freut dieser Umstand nicht besonders:
[..] und das sich permanent verdichtende und in allen Lebenslagen präsente Videoüberwachungsnetz waren die aus Datenschutzsicht bestimmenden Themen der beiden letzten Jahre(Quelle).
Sehr beunruhigend. Man kann nur darauf hoffen, daß die verschiedenen Betreiber ihre Datenbasis nicht irgendwann orchestrieren, um flächendeckende Bewegungsprofile zu erstellen. Möglich ist es jetzt schon, denn Hannovers Busse und Straßenbahnen sind auch zu einem Großteil mit Kameras ausgestattet. Dito sämtliche Bahnhöfe und Haltestellen.
Auf jeden Fall ein interessantes Projekt. Leider kann man im Gegensatz zu seinem Xing-Profil gegen diese Art der Überwachung nicht so viel machen, denn wenn man nur noch in Läden ohne Videoüberwachung ginge, müßte man vermutlich elendiglich verdursten.
Sonntag, 1. November 2009
LG Köln: Recht am eigenen Bild auch im Internet
Insbesondere wird, so die Zusammenfassung bei LawBlog zwischen "öffenlichen" Profilen, also Xing und Konsorten sowie der Veröffentlichung von Bildern in "privaten" Seiten, in diesem Fall einer Verlagshomepage unterschieden.
Das Fazit von Udo Vetter:
Auch für im Internet bereits veröffentlichte Personenfotos gilt somit das “Recht am eigenen Bild”. Danach muss der Abgebildete einer Veröffentlichung seines Bildes stets zustimmen. Hiervon gibt es aber auch Ausnahmen, zum Beispiel für Personen der Zeitgeschichte.
Das Aktenzeichen des Urteils: LG Köln, AZ 28 O 662/08
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