Der Stuttgarter Anwalt Dr. Carsten Ulbricht erörtert in einem
Blogeintrag unter rechtzweinull.de interessante Punkte in bezug auf Yasni und Konsorten. Er bezieht sich hier auf ein aktuelles Urteil des
LG Köln (Az. 28 O 662/08), das er kommentiert und u.a. wie folgt bewertet:
Wenn und soweit persönliche Daten auf einer solchen Personensuchmaschine ohne Zustimmung des Betroffenen veröffentlicht werden, so hat dieser in jedem Fall entsprechende Ansprüche auf Unterlassung und Ersatz der mit der Geltendmachung einhergehenden Anwaltskosten. Ein Schadenersatz wird häufig nicht bestehen, da mit einer Verletzung des in der Regel kein materieller Schaden oder ein ersatzfähiger immaterieller Schaden einhergeht.
Der Blogartikel mit dem Titel "(Il-)Legalität von Personensuchmaschinen – Datenschutzrechtliche Grenzen für yasni, 123people & Co" (der könnte glatt von uns sein

) ist insgesamt sehr lesenswert - das besprochene Urteil ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung!