Der ungläserne Netzbürger - Gegen Online-Stalker
Dienstag, 12. August 2008
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Ich habe auch Theater mit Yasni.de
Hier die unverfrorene Antwort von Yasni auf die Bitte meinerseits keine Daten von mir zu veröffentlichen:
Am 20.10.2008 6:30 Uhr schrieb "Stephan Hansen-Oest" unter :
Sehr geehrter Herr Retter,
hiermit zeige ich an, dass mich die yasni GmbH mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hat. Zudem bin ich externer Datenschutzbeauftragter der yasni GmbH.
Meine Mandantin hat mich gebeten, auf Ihre E-Mail zu antworten, was ich nachfolgend tun möchte.
Ich denke, Sie verkennen die Rechtslage. Meine Mandantschaft betreibt eine Internetsuchmaschine, die Suchergebnisse zu Suchbegriffen, die aus einer Vornamen-/Nachnamenkombination bestehen, ausgibt. Dabei werden nur Suchergebnisse ermittelt und angezeigt, die aus allgemein zugänglichen Quellen des Internet stammen. yasni nutzt keine Webcrawler und durchsucht auch keine Internetdienste, für die eine Registrierung notwendig ist. yasni findet somit Daten, die bereits zuvor durch Nutzung von Suchmaschinen und Suchroutinen offener Internetdienste gefunden werden konnten.
Diese Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 BDSG zulässig. Auch unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Informationsfreiheit i.S.d. Art. 5 Abs. 1 GG hat der Gesetzgeber bewusst die Entscheidung getroffen, dass Daten, die allgemein zugänglich sind, grundsätzlich verarbeitet und genutzt werden dürfen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht, dann, wenn das Interesse des Betroffenen am Ausschluss der Verarbeitung das berechtigte Interesse meiner Mandantschaft am Betreiben einer gesetzlich zulässigen Internetsuchmaschine offensichtlich überwiegt. Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn Suchergebnisse auf yasni.de Schutzrechte des Betroffenen (z.B. aus dem Urheberrecht, Markenrecht oder Persönlichkeitsrecht) verletzen. Wir nehmen in diesen Fällen eine Interessenabwägung im Einzelfall vor.
Ich habe mir die Suchergebnisse zu Ihrem Namen angesehen. Unabhängig davon, dass Sie offenbar nicht der einzige Träger dieses Namens sind, kann ich keinen Ansatz für ein offensichtlich überwiegendes Interesse am Ausschluss der Verarbeitung erkennen. Alle Suchergebnisse sind entweder durch Sie selbst (Privatsphäreneinstellung in Social Networks etc.) oder mit Ihrer Zustimmung im Internet allgemein zugänglich gemacht worden. In diesen Fällen ist grundsätzlich kein offensichtlich überwiegendes Interesse am Ausschluss der Verarbeitung anzunehmen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass meine Mandantin keine Zensur von allgemein zugänglichen Inhalten im Internet vornimmt.
Wenn Sie bei der bzw. den Primärquellen für die Löschung bzw. Sperrung der Inhalte sorgen, werden die betreffenden Daten binnen kurzer Zeit auch bei yasni.de nicht mehr angezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hansen-Oest
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger
für IT-Produkte (rechtlich)
Neustadt 56
24939 Flensburg
----------------------------------------------------------------------
Originalnachricht:
Von: andy-retter@web.de
Datum: 17. Oktober 2008 00:07:51 MESZ
An: info@yasni.de
Betreff: yasni-User Kontakt
Liebes yasni-Team,
Ich hatte Sie bereits freundlich darum gebeten meine
Personenbezogenen Daten von Ihrer Seite zu nehmen!
Es ist wegen Ihrer Webseite immernoch für jedermann möglich durch die
schlichte Eingabe meines Namens, auf meine private Bewerbungshomepage
zu gelangen: http://andy-retter.de
Hier die unverfrorene Antwort von Yasni auf die Bitte meinerseits keine Daten von mir zu veröffentlichen:
Am 20.10.2008 6:30 Uhr schrieb "Stephan Hansen-Oest" unter :
Sehr geehrter Herr Retter,
hiermit zeige ich an, dass mich die yasni GmbH mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hat. Zudem bin ich externer Datenschutzbeauftragter der yasni GmbH.
Meine Mandantin hat mich gebeten, auf Ihre E-Mail zu antworten, was ich nachfolgend tun möchte.
Ich denke, Sie verkennen die Rechtslage. Meine Mandantschaft betreibt eine Internetsuchmaschine, die Suchergebnisse zu Suchbegriffen, die aus einer Vornamen-/Nachnamenkombination bestehen, ausgibt. Dabei werden nur Suchergebnisse ermittelt und angezeigt, die aus allgemein zugänglichen Quellen des Internet stammen. yasni nutzt keine Webcrawler und durchsucht auch keine Internetdienste, für die eine Registrierung notwendig ist. yasni findet somit Daten, die bereits zuvor durch Nutzung von Suchmaschinen und Suchroutinen offener Internetdienste gefunden werden konnten.
Diese Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 BDSG zulässig. Auch unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Informationsfreiheit i.S.d. Art. 5 Abs. 1 GG hat der Gesetzgeber bewusst die Entscheidung getroffen, dass Daten, die allgemein zugänglich sind, grundsätzlich verarbeitet und genutzt werden dürfen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht, dann, wenn das Interesse des Betroffenen am Ausschluss der Verarbeitung das berechtigte Interesse meiner Mandantschaft am Betreiben einer gesetzlich zulässigen Internetsuchmaschine offensichtlich überwiegt. Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn Suchergebnisse auf yasni.de Schutzrechte des Betroffenen (z.B. aus dem Urheberrecht, Markenrecht oder Persönlichkeitsrecht) verletzen. Wir nehmen in diesen Fällen eine Interessenabwägung im Einzelfall vor.
Ich habe mir die Suchergebnisse zu Ihrem Namen angesehen. Unabhängig davon, dass Sie offenbar nicht der einzige Träger dieses Namens sind, kann ich keinen Ansatz für ein offensichtlich überwiegendes Interesse am Ausschluss der Verarbeitung erkennen. Alle Suchergebnisse sind entweder durch Sie selbst (Privatsphäreneinstellung in Social Networks etc.) oder mit Ihrer Zustimmung im Internet allgemein zugänglich gemacht worden. In diesen Fällen ist grundsätzlich kein offensichtlich überwiegendes Interesse am Ausschluss der Verarbeitung anzunehmen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass meine Mandantin keine Zensur von allgemein zugänglichen Inhalten im Internet vornimmt.
Wenn Sie bei der bzw. den Primärquellen für die Löschung bzw. Sperrung der Inhalte sorgen, werden die betreffenden Daten binnen kurzer Zeit auch bei yasni.de nicht mehr angezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hansen-Oest
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger
für IT-Produkte (rechtlich)
Neustadt 56
24939 Flensburg
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Originalnachricht:
Von: andy-retter@web.de
Datum: 17. Oktober 2008 00:07:51 MESZ
An: info@yasni.de
Betreff: yasni-User Kontakt
Liebes yasni-Team,
Ich hatte Sie bereits freundlich darum gebeten meine
Personenbezogenen Daten von Ihrer Seite zu nehmen!
Es ist wegen Ihrer Webseite immernoch für jedermann möglich durch die
schlichte Eingabe meines Namens, auf meine private Bewerbungshomepage
zu gelangen: http://andy-retter.de
