Der ungläserne Netzbürger - Gegen Online-Stalker
Montag, 1. März 2010
Lokus ermitteln
Buchreview: "Anonym im Netz - Wie Sie sich und Ihre Daten schützen"
Anonym im Netz
Wie Sie sich und Ihre Daten schützen
Jens Kubieziel
2. Auflage
ISBN 978-3-937514-95-6
Wie Sie sich und Ihre Daten schützen
Jens Kubieziel
2. Auflage
ISBN 978-3-937514-95-6
ins Haus. Das Buch umfaßt etwa 215 Seiten und kostet € 19,90.
Ein kurzes Review findet Ihr im erweiterten Eintrag.
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Mittwoch, 24. Februar 2010
Google Street View - eine datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Betrachtung
Dem Vortrag liegt ein ausführliches Gutachten zugrunde, das der Professor auf den Webseiten seines Instituts zum Download anbietet.
Einer grundsätzlichen Aussage der Präsentation (ich habe das Gutachten noch nicht gelesen) kann ich allerdings nicht folgen. Es wird behauptet, daß
Hinsichtlich Personen und Kraftfahrzeugen wohl keine Verarbeitung unter Verwendung einer Datenverarbeitungsanlagestattfände.
Vordergründig ist das nachgewiesenermaßen falsch und wird auch von Google kommuniziert; die Verfremdung von Fotos in Bezug auf Autokennzeichen und Gesichert geschieht automatisch und ist nicht fehlerfrei. Das erkennt man z.B. auf diesem Bild vom Times Square auf den Werbeplakaten. Wendet man den Blick nach Nordosten, ist auch eine unverfremdete reale Person erkennbar (Frau mit hellem Oberteil und Sonnenbrille an der Fußgängerampel).
Die Verfremdung ist meiner Meinung nach auch genauso eine Verarbeitung wie die im Foliensatz bearbeitete Georeferenzierung.
Zum Anderen (Danke an Ralf für den Einwand) ist die Unterscheidung zwischen der (lt. Forgó erlaubten) Georeferenzierung von Fassaden und Hausfotos und der von Personen und Autos in der Praxis nicht gegeben. Denn da für jede Person gelten wird, daß sie sich in direkter Nähe eines georeferenzierten Objekts befindet (auch Straßen gehören zu diesen Objekten), ist sie m.M.n. ebenfalls meta-georeferenziert. Das zwar nicht explizit (d.h. es kann nicht per Google nach ihr gesucht werden), aber zumindest implizit.
Nun ist die Frage: Was geschieht erst? Die Georeferenzierung oder die Verfremdung von Gesichtern und Autokennzeichen? Sofern letzteres nicht direkt in der Kamera kurz nach der Anfertigung der Fotografie passiert, ist die Georeferenzierung schon allein durch die Verknüpfung von Fotografie und GPS-Koordinaten vermutlich gegeben.
Samstag, 7. November 2009
Videoüberwachung in Hannover-City
Den Landesdatenschutzbeauftragten Niedersachsens, der gestern seinen Jahresbericht vorgestellt hat (Pressemitteilung), freut dieser Umstand nicht besonders:
[..] und das sich permanent verdichtende und in allen Lebenslagen präsente Videoüberwachungsnetz waren die aus Datenschutzsicht bestimmenden Themen der beiden letzten Jahre(Quelle).
Sehr beunruhigend. Man kann nur darauf hoffen, daß die verschiedenen Betreiber ihre Datenbasis nicht irgendwann orchestrieren, um flächendeckende Bewegungsprofile zu erstellen. Möglich ist es jetzt schon, denn Hannovers Busse und Straßenbahnen sind auch zu einem Großteil mit Kameras ausgestattet. Dito sämtliche Bahnhöfe und Haltestellen.
Auf jeden Fall ein interessantes Projekt. Leider kann man im Gegensatz zu seinem Xing-Profil gegen diese Art der Überwachung nicht so viel machen, denn wenn man nur noch in Läden ohne Videoüberwachung ginge, müßte man vermutlich elendiglich verdursten.
Sonntag, 1. November 2009
LG Köln: Recht am eigenen Bild auch im Internet
Insbesondere wird, so die Zusammenfassung bei LawBlog zwischen "öffenlichen" Profilen, also Xing und Konsorten sowie der Veröffentlichung von Bildern in "privaten" Seiten, in diesem Fall einer Verlagshomepage unterschieden.
Das Fazit von Udo Vetter:
Auch für im Internet bereits veröffentlichte Personenfotos gilt somit das “Recht am eigenen Bild”. Danach muss der Abgebildete einer Veröffentlichung seines Bildes stets zustimmen. Hiervon gibt es aber auch Ausnahmen, zum Beispiel für Personen der Zeitgeschichte.
Das Aktenzeichen des Urteils: LG Köln, AZ 28 O 662/08
Freitag, 30. Oktober 2009
Hartz-IV Skandal
So wurde zum Beispiel bekannt, dass auf die Daten zweier Hartz-IV Empfänger, die in einer TV-Show mit Dieter Bohlen auftraten, über 10.000 Mal zugegriffen wurde, nachdem die beiden im Fernsehen erwähnten, dass sie derzeit auf Arbeitssuche seien.
Donnerstag, 29. Oktober 2009
Bild in Personensuchmaschine ohne Einwilligung rechtswidrig!
Wenn und soweit persönliche Daten auf einer solchen Personensuchmaschine ohne Zustimmung des Betroffenen veröffentlicht werden, so hat dieser in jedem Fall entsprechende Ansprüche auf Unterlassung und Ersatz der mit der Geltendmachung einhergehenden Anwaltskosten. Ein Schadenersatz wird häufig nicht bestehen, da mit einer Verletzung des in der Regel kein materieller Schaden oder ein ersatzfähiger immaterieller Schaden einhergeht.
Der Blogartikel mit dem Titel "(Il-)Legalität von Personensuchmaschinen – Datenschutzrechtliche Grenzen für yasni, 123people & Co" (der könnte glatt von uns sein
Datenschutzskandale en masse; Call for Articles
So hat sich die Studi/Mein/SchuelerVZ-Betreiberin im großen Stil Nutzerdaten abjagen lassen, die dann meistbietend zum Kauf angeboten wurden; die Postbank gibt externen Beratern einen Zugang zu Kundendaten, der an Informationsumfang äquivalent zum Onlinebanking des Kunden selber ist und allerorten werden teilweise hochsensible Datenbanken abgezogen und verhökert.
Daß diese Dinge passieren, ist nicht neu. Daß sie zumindest zu einem moderaten Aufschrei in den Medien führen, ist eine erfreuliche Entwicklung.
Wir möchten alle aufrufen, die sich an dieser Plattform beteiligen möchten - schreibt Artikel! Wir schalten Euch gern einen Nutzeraccount in diesem Blog frei, damit Ihr Euch beteiligen könnt.
Montag, 16. März 2009
Der Fall Tim K. als Beispiel für die Gefahr von Personensuchen
Aber hier geht es ja nicht um Presse-Bashing. Vielmehr darum, wie die eigenen Daten im Web auch für den fatale Folgen haben können, der absolut nichts zu verbergen hat: Tim Kretschmer existiert(e) mehrfach und der zweite Tim, ein 21-jähriger Azubi aus Bremen, hatte ab Mittwoch nicht mehr viel zu lachen. Er dokumentiert den Medienterror in einem Blogeintrag.
Es bleibt zu sagen: Privacy is not a crime und auch der, der nichts zu verbergen hat, sollte sich deswegen noch lange nicht im Web entblößen.
Mittwoch, 8. Oktober 2008
Erneuter Datenschutz-"Skandal" bei der DTAG
So können sich nun AVS-Anbieter mit Profilneurose damit brüsten, die Daten für Werbezwecke eingetauscht zu haben und sie jederzeit den Behörden übergeben zu wollen. Im gleichen Satz dann das Lamento, daß sich ja keiner für die Daten interessiert hätte. Bei den diversen Artikeln in Heise online, Spiegel online, Bild online und wo nicht noch überall ging mir ziemlich die Hutschnur Huch, äh, hoch, was die Chuzpe angeht, mit der der liebe Herr ueber18 seine Selbstvermarktung auf dem Rücken der Mobilfunkkunden betreibt, die er eigentlich
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